Gremien in unserer Pfarreiengemeinschaft
Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammen. Zu den amtlichen Mitgliedern gehört der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die das pastorale Leben einer Pfarrei betreffen, beratend mitzuwirken. Dabei übernehmen die Gewählten in besonderer Weise Verantwortung für das Ganze der Pfarrgemeinde: Sie beraten in pastoralen Fragen, führen die vielfältigen Dienste der Einzelnen wie auch der Gruppen zusammen und entdecken und fördern die verschiedenen Charismen, die bei den Gläubigen vorhanden sind. Auch fragen sie nach den aktuellen Herausforderungen für die Pfarrgemeinde in der Gesellschaft.
gemeinsamer Pfarrgemeinderat (PGR) St. Barbara, Maxhütte-Haidhof und St. Josef, Rappenbügl
(Wahlperiode 2026 - 2030)
Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung unserer Pfarreien wurde in den vergangenen Monaten intensiv an einer engeren Zusammenarbeit gearbeitet. Ein wichtiger Schritt ist auf diesem Weg nun gelungen: Für die Pfarreien Maxhütte-Haidhof und Rappenbügl wurde erstmals ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat gebildet.
Pfarrer Dr. Varghese Chiraparamban
Pfarrvikar Jean-Luc Kalala
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St. Barbara Maxhütte-Haidhof:Â
Martina Achhammer
Roland Eschenbecher
Janina Gwozdz
Richard Gwozdz
Marco Hinz
Franz Schmitzberger (nicht im Bild)
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St. Josef Rappenbügl:
Marion Baumer
Martina Edenharter
Alexandra Feuerer
Renate Fleischmann
Christine Frieser-Lösche (nicht im Bild)
Dr. Markus Frieser
Robert Glöckl
Beatrix Hirsch (nicht im Bild)
Stefan Kaufmann
Dr. Margit Kuttenberger-Frieser (Sprecherin)
Günther Ligon (nicht im Bild)
Dr. Heribert Popp
Anita Roith
Rainer Scharf
Die Kirchenverwaltung
Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in Seelsorgsangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt der Kirchenverwaltung die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten. Bei Bedarf können für einzelne Bereiche Beauftragte aus der Mitte der Kirchenverwaltung benannt werden, die sich etwa um ein Pfarrheim, einen Kindergarten oder andere pfarrliche Einrichtungen besonders kümmern.
Kirchenverwaltung St. Barbara, Maxhütte-Haidhof
(für die Jahre von 2025 - 2030)
Kirchenverwaltung St. Josef, Rappenbügl
(für die Jahre 2025 - 2030)
Pfarrer Dr. Varghese Chiraparamban
Kirchenpflegerin Roswitha Meindl
Franz Edenharter
Andreas Popp
Engelbert Tischler